§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Kundenkreis
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Inhaber: Michael Ringeisen
Ursulinenstraße 35
66111 Saarbrücken
Deutschland
E-Mail: office@mr-lifedesign.de
nachfolgend „Anbieter“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt, über digitale Produkte sowie Analyse-, Beratungs-, Mentoring-, Workshop-, Seminar-, Veranstaltungs- und sonstige Dienstleistungen.
(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Mit der Abgabe einer Buchung oder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise über die Unternehmereigenschaft zu verlangen und Buchungen abzulehnen, wenn diese nicht nachgewiesen wird.
(4) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht geschlossen. Sollte im Einzelfall entgegen dieser Ausrichtung ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
(5) Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter eigenen Marken, Produkt- und Leistungsbezeichnungen. Hierzu gehört insbesondere die Dachmarke „Lifearch“ beziehungsweise „Lifearch Group“. Lifearch ist keine eigenständige juristische Person.
(6) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(7) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser AGB sind sämtliche vom Anbieter angebotenen digitalen Produkte und Dienstleistungen.
(2) Zu den digitalen Produkten zählen insbesondere Reports, Publikationen, E-Books, Arbeitsmaterialien, Reflexionsunterlagen, Downloads, Audio- und Videoinhalte sowie digital bereitgestellte Denk- und Arbeitsformate.
(3) Zu den Dienstleistungen zählen insbesondere Analysen, unternehmerische Begleitungen, Beratungen, Mentoringformate, Workshops, Seminare, Veranstaltungen sowie persönlich, digital oder hybrid erbrachte Leistungen.
(4) Zu den unter der Dachmarke Lifearch angebotenen Leistungen gehören insbesondere die Formate „48“ und „Seventh Side“.
(5) Art, Inhalt, Umfang, Durchführungsform, Voraussetzungen, Termine, Laufzeit und gegebenenfalls Zugangsdauer einer Leistung ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produkt- oder Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot und der Buchungs- oder Auftragsbestätigung.
(6) Bei Widersprüchen gelten die Vereinbarungen in folgender Reihenfolge:
- ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen,
- individuelles Angebot und Auftragsbestätigung,
- zum Vertragsschluss gültige Produkt- oder Leistungsbeschreibung,
- diese AGB.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, organisatorische oder methodische Anpassungen vorzunehmen, soweit diese den vereinbarten Kern, den wirtschaftlichen Wert und den Zweck der Leistung nicht wesentlich verändern und für den Kunden zumutbar sind.
(8) Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis vereinbart wurde, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder unternehmerischen Erfolg.
§ 3 Besondere Bedingungen für „48“
(1) „48“ ist eine individuelle unternehmerische Begleitung zur konzentrierten Bearbeitung einer konkreten Fragestellung des Kunden.
(2) Das Format umfasst, soweit im individuellen Angebot oder in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde:
- die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung,
- zwei intensive Arbeitstage mit dem Kunden,
- die strukturierte Nachbereitung,
- eine schriftliche Analyse oder Ausarbeitung von mindestens fünf Seiten,
- ein gesondertes Analyse- oder Abschlussgespräch.
(3) Die Durchführung kann vor Ort beim Kunden, an einem gemeinsam vereinbarten Ort, online oder in hybrider Form erfolgen. Maßgeblich ist die jeweilige Buchungs- oder Auftragsbestätigung.
(4) Die Bezeichnung „48“ ist eine Produktbezeichnung. Sie begründet ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung keinen Anspruch auf eine ununterbrochene persönliche Anwesenheit oder Erreichbarkeit des Anbieters über 48 Stunden.
(5) Der Kunde stellt die für die Durchführung erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen bereit. Hierzu können insbesondere ein geeigneter Arbeitsplatz, Zugang zu den relevanten Unternehmensbereichen, Telefon, Internetzugang, notwendige Unterlagen sowie die Verfügbarkeit vereinbarter Gesprächspartner gehören.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Bearbeitung seiner Fragestellung erforderlichen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(7) Bei einer Anreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug werden 0,50 Euro netto je tatsächlich gefahrenem Kilometer für die Hin- und Rückfahrt berechnet.
(8) Kosten für Bahn, Flug, Taxi, Mietwagen, Parken, Maut, Fähren sowie erforderliche Übernachtungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
(9) Erforderliche Material-, Raum-, Technik- und sonstige Fremdkosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet, sofern sie vor ihrer Entstehung mit dem Kunden abgestimmt wurden.
(10) Reise-, Übernachtungs-, Material- und Fremdkosten werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet, soweit diese anfällt.
(11) Soweit möglich, werden die voraussichtlich entstehenden Zusatzkosten vor der Buchung oder vor ihrer Entstehung mit dem Kunden abgestimmt. Nicht vorhersehbare Zusatzkosten werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
§ 4 Besondere Bedingungen für Seventh Side und digitale Produkte
(1) Seventh Side ist ein digital bereitgestelltes Denk-, Reflexions- und Arbeitsformat für Unternehmer. Es dient der eigenverantwortlichen Betrachtung und Bearbeitung unternehmerischer Fragestellungen und Perspektiven.
(2) Die im Einzelfall enthaltenen Texte, Arbeitsmaterialien, Videos, Audios, Reflexionsfragen, Anwendungen, digitalen Zugänge und sonstigen Bestandteile ergeben sich aus der zum Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibung.
(3) Soweit in der Produktbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, beinhaltet Seventh Side keine Prüfung, Bewertung oder Kontrolle eines Lernerfolgs. Es besteht insbesondere kein Anspruch auf:
- die Korrektur eingereichter Aufgaben,
- eine individuelle Leistungsbewertung,
- die Überwachung eines bestimmten Lernfortschritts,
- den Erwerb eines staatlich oder anderweitig anerkannten Abschlusses oder Zertifikats.
(4) Digitale Inhalte werden nach vollständigem Zahlungseingang oder zu dem in der Produktbeschreibung beziehungsweise Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt bereitgestellt.
(5) Eine möglicherweise erforderliche persönliche Registrierung ist nur für den jeweiligen Kunden beziehungsweise den ausdrücklich benannten Nutzer zulässig. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(6) Der Kunde ist für die erforderlichen technischen Voraussetzungen verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere ein geeigneter Internetzugang, ein aktueller Browser und ein zur Darstellung der Inhalte geeignetes Endgerät.
(7) Der Anbieter gewährleistet keine jederzeit unterbrechungsfreie Erreichbarkeit digitaler Systeme. Vorübergehende Einschränkungen aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters begründen keinen Anspruch des Kunden, soweit die Einschränkung nur vorübergehend und für den Kunden zumutbar ist.
(8) Ein Anspruch auf nachträgliche Erweiterungen, neue Inhalte, Aktualisierungen oder zusätzliche Betreuung besteht nur, wenn dies in der Produktbeschreibung ausdrücklich zugesagt wurde.
(9) Digitale Produkte werden grundsätzlich als einmalige Leistung angeboten. Ein Abonnement, eine automatische Verlängerung oder eine wiederkehrende Zahlung entsteht nur, wenn dies vor dem Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
(10) Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes, bleiben unberührt. Sollte ein Angebot aufgrund seiner tatsächlichen Ausgestaltung dem Fernunterrichtsschutzgesetz unterliegen, gelten dessen zwingende Anforderungen.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen auf der Website, in Broschüren, Reports, sozialen Netzwerken oder sonstigen Informationsmaterialien stellt grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebots.
(2) Die Übermittlung einer Reservierungsanfrage für „48“ ist zunächst unverbindlich. Sie begründet weder einen Anspruch auf Annahme des Auftrags noch auf einen bestimmten Durchführungstermin.
(3) Nach einem Vor- oder Qualifikationsgespräch kann der Anbieter dem Kunden ein individuelles Angebot oder eine Möglichkeit zur verbindlichen Buchung übermitteln.
(4) Mit der verbindlichen Buchung, der Bestätigung eines Angebots oder einer entsprechenden Erklärung per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.
(5) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchung oder Bestellung in Textform bestätigt, eine Rechnung mit Auftragsbestätigung übersendet oder den Zugang zu einem digitalen Produkt freischaltet. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, eine Anfrage oder Buchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bis zur ausdrücklichen Annahme besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und richtige Angaben zu machen. Handelt eine Person für ein Unternehmen, bestätigt sie, zur Abgabe der betreffenden Vertragserklärung berechtigt zu sein.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten ausschließlich die Preise, die dem Kunden vor Vertragsschluss in der Produktbeschreibung, im individuellen Angebot, im Buchungsprozess oder in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wurden.
(2) Konkrete Produkt- und Leistungspreise sind nicht Bestandteil dieser AGB.
(3) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(4) Bei grenzüberschreitenden Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Kunde ist verpflichtet, hierfür erforderliche Angaben, insbesondere eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, bereitzustellen.
(5) Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(6) Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto. Andere Zahlungsarten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
(7) Ein Anspruch auf Durchführung von „48“ zu einem reservierten Termin besteht erst nach vollständigem Eingang des fälligen Rechnungsbetrags.
(8) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist, ist der Anbieter berechtigt, den reservierten Termin nach entsprechender Mitteilung wieder freizugeben und die Leistung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten.
(9) Der Zugang zu Seventh Side oder anderen kostenpflichtigen digitalen Produkten kann bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten oder gesperrt werden.
(10) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzliche Verzugspauschale für Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern geltend zu machen.
(11) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
§ 7 Leistungserbringung und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der mit dem Kunden vereinbarten Ziele und Rahmenbedingungen.
(2) Der Anbieter darf zur Leistungserbringung geeignete Mitarbeiter, freie Fachkräfte oder technische Dienstleister einsetzen. Eine ausdrücklich als persönliche Kernleistung von Michael Ringeisen vereinbarte Leistung bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumente, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
(4) Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung oder erfolgt sie verspätet, verlängern sich vereinbarte Bearbeitungs- und Leistungsfristen angemessen.
(5) Kann eine Leistung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden oder verspäteten Mitwirkung nicht oder nur mit zusätzlichem Aufwand erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters grundsätzlich bestehen. Ein zusätzlicher Aufwand wird nur nach vorheriger Mitteilung und Vereinbarung berechnet.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, seine Analyse und Ausarbeitung auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen zu stützen. Eine Verpflichtung zur vollständigen Überprüfung aller Angaben des Kunden besteht nicht, sofern eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Die Leistungen stellen keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanzierungs- oder medizinische Beratung dar. Entsprechende Entscheidungen sind durch hierfür zugelassene Fachpersonen zu prüfen.
(8) Unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung verbleiben in der Verantwortung des Kunden.
§ 8 Terminänderung, Stornierung und Kündigung
1. Besondere Stornierungsbedingungen für „48“
(1) Nach der verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Leistungszeitraum exklusiv für den Kunden reserviert. Der Anbieter beginnt regelmäßig bereits vor den beiden Arbeitstagen mit der inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitung.
(2) Storniert der Kunde „48“, gelten folgende Regelungen:
- Mehr als sieben Kalendertage vor dem ersten vereinbarten Arbeitstag: Bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen können nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden. Die Berechnung ist auf 25 Prozent der vereinbarten Nettovergütung begrenzt.
- Sieben bis vier Kalendertage vor dem ersten vereinbarten Arbeitstag: 50 Prozent der vereinbarten Nettovergütung.
- Drei Kalendertage bis mehr als 48 Stunden vor dem ersten vereinbarten Arbeitstag: 75 Prozent der vereinbarten Nettovergütung.
- Innerhalb von 48 Stunden vor dem ersten vereinbarten Arbeitstag oder bei Nichtinanspruchnahme: 100 Prozent der vereinbarten Nettovergütung.
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des freigewordenen Leistungszeitraums werden angerechnet.
(5) Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Reise-, Flug-, Bahn-, Taxi-, Mietwagen-, Übernachtungs-, Material- und sonstige Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten, sofern diese Kosten zuvor mit dem Kunden abgestimmt wurden.
(6) Eine doppelte Berechnung derselben Kosten oder Vorbereitungsleistungen findet nicht statt.
(7) Eine Terminverlegung kann im Einzelfall in Textform vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Verlegung oder einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
2. Sonstige termingebundene Dienstleistungen
(8) Für andere termingebundene Dienstleistungen gelten die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung, im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Stornierungsbedingungen.
(9) Sind keine besonderen Stornierungsbedingungen vereinbart, können bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen sowie nicht mehr stornierbare Fremdkosten berechnet werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Digitale Produkte und befristete Leistungen
(10) Bereits bereitgestellte digitale Produkte und Zugänge können nach Vertragsschluss nicht ordentlich gekündigt oder storniert werden, sofern nicht ausdrücklich ein Abonnement oder eine wiederkehrende Leistung vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(11) Verträge mit einer ausdrücklich vereinbarten festen Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Außerordentliche Kündigung und Ausfall des Anbieters
(12) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(13) Muss der Anbieter einen Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, behördlichen Maßnahmen, erheblichen technischen Störungen oder vergleichbaren nicht von ihm zu vertretenden Umständen absagen oder verschieben, wird ein zumutbarer Ersatztermin angeboten.
(14) Ist eine Nachholung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn der Anbieter die Absage zu vertreten hat.
§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Anbieter beziehungsweise unter der Dachmarke Lifearch bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Denkmodelle und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Dies gilt insbesondere für Reports, Texte, E-Books, Arbeitsbücher, Analysen, Ausarbeitungen, Präsentationen, Audio- und Videoinhalte, Vorlagen, Grafiken, Methoden, Downloads sowie Inhalte von Seventh Side.
(3) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für den eigenen innerbetrieblichen Gebrauch.
(4) Eine Nutzung durch weitere Unternehmen, verbundene Unternehmen, externe Berater oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist es insbesondere nicht gestattet, Inhalte vollständig oder teilweise:
- an Dritte weiterzugeben,
- zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen,
- zu verkaufen, zu vermieten oder zu lizenzieren,
- für eigene Beratungs-, Schulungs-, Coaching- oder Produktangebote zu verwenden,
- systematisch zu vervielfältigen oder zu bearbeiten,
- zum Training eigener oder fremder KI-Systeme oder Datenmodelle zu verwenden,
- in sonstiger Weise kommerziell zu verwerten.
(6) Individuell für den Kunden erstellte Analysen und Ausarbeitungen dürfen innerhalb des eigenen Unternehmens an diejenigen Mitarbeiter weitergegeben werden, die sie für betriebliche Zwecke benötigen.
(7) Gesetzlich zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
(8) Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Unterlagen und Inhalten die Nutzungsrechte ein, die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Der Kunde versichert, dass er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.
§ 10 Vertraulichkeit, Datenschutz und Forschungserkenntnisse
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte Informationen über Geschäftsmodelle, Strategien, Finanzen, Mitarbeiter, Kunden, Produkte, Prozesse, Planungen und persönliche Verhältnisse.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich:
- bereits öffentlich bekannt waren,
- ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Vertragspartei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- unabhängig entwickelt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(4) Der Anbieter darf allgemeine Erkenntnisse, Muster und Erfahrungen aus seiner Tätigkeit für Forschungs-, Entwicklungs- und Publikationszwecke verwenden, sofern diese vollständig anonymisiert oder so zusammengefasst werden, dass kein Rückschluss auf den Kunden, dessen Unternehmen, Mitarbeiter oder Geschäftspartner möglich ist.
(5) Eine namentliche Nennung des Kunden, die Veröffentlichung eines identifizierbaren Fallbeispiels, die Verwendung eines Kundenlogos oder die Veröffentlichung eines Kundenstatements erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung.
(6) Die Vertraulichkeitspflicht gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die betreffenden Informationen die rechtlichen Voraussetzungen eines Geschäftsgeheimnisses erfüllen.
(7) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.
§ 11 Mängelrechte und Haftung
(1) Der Kunde hat digitale Inhalte und bereitgestellte Arbeitsergebnisse nach Erhalt innerhalb angemessener Zeit zu prüfen und erkennbare technische oder inhaltliche Mängel unverzüglich mitzuteilen.
(2) Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft, gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.
(3) Bei einem berechtigten Mangel ist dem Anbieter zunächst eine angemessene Möglichkeit zur Nacherfüllung einzuräumen, sofern die Nacherfüllung möglich und zumutbar ist.
(4) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(5) Der Anbieter haftet außerdem unbeschränkt:
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(6) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(7) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(8) Bei einem Verlust von Daten haftet der Anbieter nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(9) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, die auf Grundlage der bereitgestellten Impulse, Analysen oder Inhalte getroffen werden. Die vereinbarte fachgerechte Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen AGB.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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